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   BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57   

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https://dejure.org/1958,1417
BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57 (https://dejure.org/1958,1417)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1958 - IV ZR 293/57 (https://dejure.org/1958,1417)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1958 - IV ZR 293/57 (https://dejure.org/1958,1417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 709 (Ls.)
  • MDR 1958, 316
  • DB 1958, 363
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57
    Entgegen der Auffassung der Revision kann damit die Zustellung nicht gemäß § 187 ZPO als bewirkt angesehen werden, da das Gericht ersichtlich noch keine Zustellung der Klage, die auch nicht von einem Rechtsanwalt verfaßt und unterschrieben war, vornehmen wollte (BGHZ 7, 268, 270) [BGH 10.10.1952 - V ZR 159/51].
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52

    Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57
    Sie brauchten aber einen dahingehenden Willen nicht ausdrücklich zu erklären (BGHZ 7, 104, 109, 110) [BGH 14.07.1952 - IV ZB 21/52].
  • RG, 17.02.1922 - II 442/21

    Vertretung, Selbstkontrahieren

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57
    Die Grundsätze, die für Gesamtgeschäftsführer einer juristischen Person des Handelsrechts gelten (RGZ 103, 417), sind hier unanwendbar.
  • BGH, 02.05.1956 - IV ZB 40/56

    Gesetzlicher Wohnsitz des ehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57
    Wie der erkennende Senat ausgesprochen hat, hat sich daran, daß das eheliche Kind den Wohnsitz des Vaters teilt, nichts geändert, seitdem das der Gleichberechtigung der Geschlechter entgegenstehende Recht außer Kraft getreten ist (BGHZ 20, 313, 318) [BGH 02.05.1956 - IV ZB 40/56].
  • RG, 26.05.1919 - IV 68/19

    Wo ist nach Scheidung der Ehe die Klage auf Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57
    Dieser richtet sich für den Beklagten, ein als ehelich geltendes minderjähriges Kind, zunächst nach dem Wohnsitz des Vaters (§ 1 Abs. 1 BGB), und zwar auch für die von diesem erhobene Anfechtungsklage (RGZ 96, 70, 72).
  • RG, 23.09.1930 - VII 1/30

    Welche Wirkung hat in Ehesachen der Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 293/57
    Das Revisionsgericht hat in einem Ehe- oder Kindschaftsprozeß die örtliche Zuständigkeit der Gerichte, die in den Vorinstanzen entschieden haben, ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen (KG HRR 1932 Nr. 795; BayObLGZ 1951, 12, 13; Stein/Jonas/Schönke ZPO 18. Aufl. § 559 Anm. IV 2 a; Wieczorek ZPO § 642 Anm. A I; vgl. auch RGZ 130, 53, 54).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Dieses Vertretungsverbot bestand aber nur für die Dauer der Ehe (BGH, Urteil vom 5. Februar 1958 - IV ZR 293/57 -, LM ZPO § 640 Nr. 18).
  • BGH, 13.07.1959 - IV ZB 23/59

    Gesetzliche Vertretung des ehelichen Kindes

    Das Bayerische Oberste Landesgericht sieht sich jedoch an dieser Entscheidung gehindert durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1958 - IV ZR 293/57 - (LM ZPO § 640 Nr. 18), in dem ausgesprochen ist, in der Zeit zwischen dem Außerkrafttreten des der Gleichberechtigung der Geschlechter entgegenstehenden Rechts und dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes sei ein eheliches Kind durch beide Eltern vertreten worden.
  • BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57

    Rechtsmittel

    Was die Zwischenzeit zwischen dem Außerkrafttreten des alten und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzesrechts anlangt (Zwischenrecht 1953/1958), so war zwar bisher umstritten, ob die Alleinvertretungsmacht des Vaters fortgalt oder wegen Verstoßes gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz außer Kraft getreten war; die in der Mehrheit befindlichen Anhänger der letzteren Auffassung nehmen jedoch durchweg nicht Alleinvertretungsmacht des Vaters und Alleinvertretungsmacht der Mutter, sondern eine Art Gesamtvertretung bei Soergel/Siebert, BGB 8. Aufl. Vorbem. 1 und 5 vor § 1626; ebenso BGH NJW 1958, 709.
  • BGH, 19.01.1984 - V BLw 20/83

    Einordnung des Verfahrens auf Einziehung eines Erbscheins mit Hoffolgezeugnis als

    § 1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB setzt eine bestehende Ehe voraus (BGH Urteil vom 5. Februar 1958, IV ZR 293/57, LM ZPO § 640 Nr. 18; OLG Düsseldorf NJW 1965, 400 [OLG Düsseldorf 30.12.1964 - 3 W 366/64]; MünchKomm/Hinz § 1629 Rdn. 23; Soergel/Damrau, BGB 11. Aufl. § 1795 Rdn. 2; Erman/Holzhauer, BGB 7. Aufl. § 1795 Rdn. 7; Planck, BGB 3. Aufl. § 1795 Anm. 1 a).
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